1 Ca 649/09 lev•Arbeitsgericht Solingen, 2010-06-24, 1 Ca 649/09 lev
Arbeitsgericht Solingen, 2010-06-24, 1 Ca 649/09 lev
1 Ca 649/09 levArbeitsgericht24.06.2010
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 649/09 lev — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-24
Aktenzeichen: 1 Ca 649/09 lev
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2010:0624.1CA649.09LEV.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsverhältnis durch die schriftliche Kündigung des Beklagten
vom 11.03.2009, dem Kläger zugegangen am 13.03.2009, nicht zum
30.06.2009 aufgelöst worden ist.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 10 %, der Beklagte
zu 90 %.
3.Der Streitwert beträgt 10.680,00 Euro.
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