4 Ca 212/10 lev•Arbeitsgericht Solingen, 2010-07-02, 4 Ca 212/10 lev
Arbeitsgericht Solingen, 2010-07-02, 4 Ca 212/10 lev
4 Ca 212/10 levArbeitsgericht02.07.2010
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 4 Ca 212/10 lev — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-02
Aktenzeichen: 4 Ca 212/10 lev
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2010:0702.4CA212.10LEV.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
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Es wird festgestellt, dass die Klägerin ab dem 01.05.2009 der Tätig- keitsebene IV der Entwicklungsstufe 3 TV-BA zuzuordnen ist.
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Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für den Zeitraum vom
01.05.2009 bis 31.12.2009 einen Betrag in Höhe von 1.224,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-
zinssatz seit dem 14.02.2010 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Streitwert wird auf 4.896,00 € festgesetzt.
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