Arbeitsgericht Solingen, 2011-01-11, 2 Ca 916/10 lev

2 Ca 916/10 levArbeitsgericht11.01.2011

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 2 Ca 916/10 lev — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-11

Aktenzeichen: 2 Ca 916/10 lev

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2011:0111.2CA916.10LEV.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung, hilfsweise außerordentliche Kündigung unter Einhaltung der sozialen Auslauffrist vom 15.06.2010 nicht beendet worden ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 11.02.1998 weiter zu beschäftigen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.Streitwert: 16.198,50 €.

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