Arbeitsgericht Solingen, 2012-09-04, 2 Ca 111/12 lev

2 Ca 111/12 levArbeitsgericht04.09.2012

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 2 Ca 111/12 lev — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-04

Aktenzeichen: 2 Ca 111/12 lev

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2012:0904.2CA111.12LEV.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende

Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom

10.01.2012 zum 31.12.2012 aufgelöst wird.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Streitwert: 54.300,00 €

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