2 Ca 111/12 lev•Arbeitsgericht Solingen, 2012-09-04, 2 Ca 111/12 lev
Arbeitsgericht Solingen, 2012-09-04, 2 Ca 111/12 lev
2 Ca 111/12 levArbeitsgericht04.09.2012
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 2 Ca 111/12 lev — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-04
Aktenzeichen: 2 Ca 111/12 lev
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2012:0904.2CA111.12LEV.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom
10.01.2012 zum 31.12.2012 aufgelöst wird.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Streitwert: 54.300,00 €
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