4 BV 2/14 lev•Arbeitsgericht Solingen, 2014-05-02, 4 BV 2/14 lev
Arbeitsgericht Solingen, 2014-05-02, 4 BV 2/14 lev
4 BV 2/14 levArbeitsgericht02.05.2014
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 4 BV 2/14 lev — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-02
Aktenzeichen: 4 BV 2/14 lev
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2014:0502.4BV2.14LEV.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Arbeitsentgelte ihrer am 31.12.2012 in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befindlichen AT-Angestellten rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 über die bisher durchgeführte Erhöhung von 2,58 % hinaus um weitere 0,52 % gemäß den Regelungen der Betriebsvereinbarung vom 19.06.2013 über die Erhöhung und die Struktur der Vergütung der AT-Angestellten zu erhöhen.
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