4 Ca 142/14 lev•Arbeitsgericht Solingen, 2014-05-02, 4 Ca 142/14 lev
Arbeitsgericht Solingen, 2014-05-02, 4 Ca 142/14 lev
4 Ca 142/14 levArbeitsgericht02.05.2014
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 4 Ca 142/14 lev — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-02
Aktenzeichen: 4 Ca 142/14 lev
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2014:0502.4CA142.14LEV.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung vom
29.01.2014, noch durch die ordentliche Kündigung vom 29.01.2014,
noch durch die ordentliche Kündigung vom 26.03.2014 aufgelöst
worden ist.
- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 4/5 und die
Klägerin zu 1/5.
-
Der Streitwert wird auf 21.600,00 € festgesetzt.
-
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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