Arbeitsgericht Solingen, 2014-05-02, 4 Ca 142/14 lev

4 Ca 142/14 levArbeitsgericht02.05.2014

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 4 Ca 142/14 lev — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-02

Aktenzeichen: 4 Ca 142/14 lev

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2014:0502.4CA142.14LEV.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende

Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung vom

29.01.2014, noch durch die ordentliche Kündigung vom 29.01.2014,

noch durch die ordentliche Kündigung vom 26.03.2014 aufgelöst

worden ist.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 4/5 und die

Klägerin zu 1/5.

  1. Der Streitwert wird auf 21.600,00 € festgesetzt.

  2. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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