Arbeitsgericht Solingen, 2014-07-29, 1 Ca 311/14

1 Ca 311/14Arbeitsgericht29.07.2014

Regest

Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt für künftige Leistungen oder Zuwendungen benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam gemäß §§ 306 Abs. 1, 307 BGB (entgegen BAG 20.1.2010 - 10 AZR 914/08; Bedenken aber bereits BAG 14.9.2011 - 10 AZR 526/10).

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 311/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-29

Aktenzeichen: 1 Ca 311/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2014:0729.1CA311.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 307 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB

Leitsätze

Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt für künftige Leistungen oder Zuwendungen benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam gemäß §§ 306 Abs. 1, 307 BGB (entgegen BAG 20.1.2010 - 10 AZR 914/08; Bedenken aber bereits BAG 14.9.2011 - 10 AZR 526/10).

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.062,69 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 01.12.2013 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger während des Bestands des Arbeitsverhältnisses ein Weihnachtsgeld in Höhe von 95 % eines Brutto-Monatsbasisentgelts jeweils kalenderjährlich zum 30.11. zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Der Streitwert beträgt 6.188,07 €.

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