1 Ca 479/14•Arbeitsgericht Solingen, 2014-09-30, 1 Ca 479/14
Arbeitsgericht Solingen, 2014-09-30, 1 Ca 479/14
1 Ca 479/14Arbeitsgericht30.09.2014
Regest
Eine Kustodin kann vom Träger eines Museums auch im Rahmen eines freien Dienstleistungsvertrages beschäftigt werden. Öffnungszeiten des Museums sind nicht mit vorgegebenen Arbeitszeiten gleichzusetzen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 479/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-30
Aktenzeichen: 1 Ca 479/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2014:0930.1CA479.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 48 ArbGG, § 84 HGB
Leitsätze
Eine Kustodin kann vom Träger eines Museums auch im Rahmen eines freien Dienstleistungsvertrages beschäftigt werden. Öffnungszeiten des Museums sind nicht mit vorgegebenen Arbeitszeiten gleichzusetzen.
Tenor
Der Rechtsweg vor den Gerichten für Arbeitssachen ist nicht eröffnet. Das Verfahren wird an das zuständige Landgericht Wuppertal verwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.