3 Ca 26/16 lev•Arbeitsgericht Solingen, 2016-02-29, 3 Ca 26/16 lev
Arbeitsgericht Solingen, 2016-02-29, 3 Ca 26/16 lev
3 Ca 26/16 levArbeitsgericht29.02.2016
Regest
Liegen die Voraussetzungen des § 54 Abs. 5 ArbGG vor, so gilt die Klage als zurückgenommen. Es kommt nicht darauf an, ob die klagende Partei aus Nachlässigkeit untätig geblieben ist.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 26/16 lev — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-29
Aktenzeichen: 3 Ca 26/16 lev
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2016:0229.3CA26.16LEV.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 54 ArbGG
Leitsätze
Liegen die Voraussetzungen des § 54 Abs. 5 ArbGG vor, so gilt die Klage als zurückgenommen. Es kommt nicht darauf an, ob die klagende Partei aus Nachlässigkeit untätig geblieben ist.
Tenor
Die Klage gilt gem. § 54 Abs. 5 ArbGG i. V. m. § 269 Abs. 3 ZPO als zurückgenommen.
Der Antrag der Klägerin auf Anberaumung eines Verhandlungstermins wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.