3 Ca 670/15 lev•Arbeitsgericht Solingen, 2016-06-02, 3 Ca 670/15 lev
Arbeitsgericht Solingen, 2016-06-02, 3 Ca 670/15 lev
3 Ca 670/15 levArbeitsgericht02.06.2016
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 670/15 lev — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-02
Aktenzeichen: 3 Ca 670/15 lev
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2016:0602.3CA670.15LEV.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, die der Klägerin mit Schreiben vom 23.03.2015 erteilte Ermahnung aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, die Teilnahme der Klägerin an den wöchentlichen Abteilungsbesprechungen des FB Hochbau Abt. zu dulden.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 62,5 % und die Beklagte zu 37,5 %.
5.Der Streitwert beträgt 19.806,40 €
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