Arbeitsgericht Solingen, 2017-02-02, 2 Ca 1745/15

2 Ca 1745/15Arbeitsgericht02.02.2017

Regest

"Politessen" sind nach der EG 5 TVÜ-VKA zu vergüten, sofern ihre Tätigkeit mehr als 50 % des Streifenganges "gründliche Fachkenntnisse" erfordert. Das ist regelmäßig bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie des bewirtschafteten Parkraums deshalb der Fall, weil neben der Kenntnis von juristischen Normen insbesondere kommunikative und soziale Kompetenzen vorliegen müssen. Hierbei handelt es sich um "gründliche Fachkenntnisse" im Sinne der Tarifvorschrift.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 2 Ca 1745/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-02

Aktenzeichen: 2 Ca 1745/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2017:0202.2CA1745.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: §§ 22 BAT, 17 TVÜ-VKA

Leitsätze

"Politessen" sind nach der EG 5 TVÜ-VKA zu vergüten, sofern ihre Tätigkeit mehr als 50 % des Streifenganges "gründliche Fachkenntnisse" erfordert. Das ist regelmäßig bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie des bewirtschafteten Parkraums deshalb der Fall, weil neben der Kenntnis von juristischen Normen insbesondere kommunikative und soziale Kompetenzen vorliegen müssen. Hierbei handelt es sich um "gründliche Fachkenntnisse" im Sinne der Tarifvorschrift.

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.11.2013 eine Vergütung nach der EG 5 TVöD-VKA in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.Streitwert: 6.012,00 Euro.

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