3 BV 1/17•Arbeitsgericht Solingen, 2017-12-19, 3 BV 1/17
Arbeitsgericht Solingen, 2017-12-19, 3 BV 1/17
3 BV 1/17Arbeitsgericht19.12.2017
Regest
Im Falle eines Austritts eines Konzernunternehmens aus dem Konzern gilt eine Konzernbetriebsvereinbarung kollektivrechtlich fort. Die Rechtsprechung des BAG zur Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen in einem Betrieb, der aus einem Unternehmen ausscheidet (BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 – 1 ABR 24/15 –), ist zu übertragen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 3 BV 1/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-19
Aktenzeichen: 3 BV 1/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2017:1219.3BV1.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3
Normen: BetrAVG §1 Abs 1 S 3, BGB §613a Abs 1 S 1; BetrVG §58 Abs 1, BetrVG §77; BGB §133, BGB §157
Leitsätze
Im Falle eines Austritts eines Konzernunternehmens aus dem Konzern gilt eine Konzernbetriebsvereinbarung kollektivrechtlich fort. Die Rechtsprechung des BAG zur Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen in einem Betrieb, der aus einem Unternehmen ausscheidet (BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 – 1 ABR 24/15 –), ist zu übertragen.
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Konzernbetriebsvereinbarung „N.-Leistungsordnung für die betriebliche Altersversorgung“ vom 24.03.1988 im Betrieb der Antragsgegnerin als Betriebsvereinbarung bis zum 31.12.2017 fortwirkt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.