2 Ca 1522/18•Arbeitsgericht Solingen, 2019-12-17, 2 Ca 1522/18
Arbeitsgericht Solingen, 2019-12-17, 2 Ca 1522/18
2 Ca 1522/18Arbeitsgericht17.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 2 Ca 1522/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-17
Aktenzeichen: 2 Ca 1522/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2019:1217.2CA1522.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger seit
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dem 01.01.2017 nach der EG 9 b TVöD-VKA zu vergüten.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 60 % und die Beklagte
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zu 40 %.
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- Streitwert: 16.555,68 €
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