Arbeitsgericht Siegen, 2004-06-01, 1 BV 41/04

1 BV 41/04Arbeitsgericht01.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Siegen — 1 BV 41/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-01

Aktenzeichen: 1 BV 41/04

ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2004:0601.1BV41.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Zum Vorsitzenden der Einigungsstelle „Urlaubsplan 2004“ wird der Richter am Bundesarbeitsgericht I L bestellt. Die Zahl der Beisitzer wird auf je zwei festgesetzt.

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