2 Ca 331/06•Arbeitsgericht Siegen, 2006-08-18, 2 Ca 331/06
Arbeitsgericht Siegen, 2006-08-18, 2 Ca 331/06
2 Ca 331/06Arbeitsgericht18.08.2006
Regest
Einen Ausgleich nach § 6 Abs. 5 ArbZG kann auch für während der Nachtarbeit geleistete Bereitschaftsdienste verlangt werden Instanzenzug: 16 (18 ) 1565/06, Urteil v. 29.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Siegen — 2 Ca 331/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-18
Aktenzeichen: 2 Ca 331/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2006:0818.2CA331.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 6 Abs.5 ArbZG § 48a BAT-KF
Leitsätze
Einen Ausgleich nach § 6 Abs. 5 ArbZG kann auch für während der Nachtarbeit geleistete Bereitschaftsdienste verlangt werden
Instanzenzug: 16 (18 ) 1565/06, Urteil v. 29.03.2007
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger drei zusätzliche Urlaubstage für das Jahr 2005 in natura zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 1.260,00 € festgesetzt.
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