Arbeitsgericht Siegen, 2006-08-18, 2 Ca 331/06

2 Ca 331/06Arbeitsgericht18.08.2006

Regest

Einen Ausgleich nach § 6 Abs. 5 ArbZG kann auch für während der Nachtarbeit geleistete Bereitschaftsdienste verlangt werden Instanzenzug: 16 (18 ) 1565/06, Urteil v. 29.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Siegen — 2 Ca 331/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-18

Aktenzeichen: 2 Ca 331/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2006:0818.2CA331.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 6 Abs.5 ArbZG § 48a BAT-KF

Leitsätze

Einen Ausgleich nach § 6 Abs. 5 ArbZG kann auch für während der Nachtarbeit geleistete Bereitschaftsdienste verlangt werden

Instanzenzug: 16 (18 ) 1565/06, Urteil v. 29.03.2007

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger drei zusätzliche Urlaubstage für das Jahr 2005 in natura zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 1.260,00 € festgesetzt.

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