1 Ca 1070/09•Arbeitsgericht Siegen, 2010-01-14, 1 Ca 1070/09
Arbeitsgericht Siegen, 2010-01-14, 1 Ca 1070/09
1 Ca 1070/09Arbeitsgericht14.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Siegen — 1 Ca 1070/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-14
Aktenzeichen: 1 Ca 1070/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2010:0114.1CA1070.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
-
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 27.05.2009 noch durch die hilfsweide ordentliche Kündigung der Beklagten vom 27.05.2009 aufgelöst worden ist.
-
- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Bedingungen über den 30.11.2009 hinaus als kaufmännischen Angestellten weiter zu beschäftigen.
-
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
- Der Streitwert wird auf 16.864,85 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.