3 Ca 1071/18•Arbeitsgericht Siegen, 2019-03-21, 3 Ca 1071/18
Arbeitsgericht Siegen, 2019-03-21, 3 Ca 1071/18
3 Ca 1071/18Arbeitsgericht21.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Siegen — 3 Ca 1071/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-21
Aktenzeichen: 3 Ca 1071/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2019:0321.3CA1071.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2018 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2018 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2018 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2018 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2018 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2018 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2018 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2018 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2018 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 158,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2019 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.116,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 176,33 Euro seit dem 01.02.2018, 01.03.2018, 01.04.2018, 01.05.2018, 01.06.2018, 01.07.2018, 01.08.2018, 01.09.2018, 01.10.2018, 01.11.2018, 01.12.2018, 01.01.2019 zu zahlen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die beklagte Partei.
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- Der Streitwert wird auf 2.978,90 Euro festgesetzt.
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