3 Ca 1029/09•Arbeitsgericht Rheine, 2010-04-07, 3 Ca 1029/09
Arbeitsgericht Rheine, 2010-04-07, 3 Ca 1029/09
3 Ca 1029/09Arbeitsgericht07.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Rheine — 3 Ca 1029/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-07
Aktenzeichen: 3 Ca 1029/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2010:0407.3CA1029.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 26 TVöD-AT
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.376,60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2008 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreites hat die Beklagte zu tragen.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.376,60 € festgesetzt.
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