Arbeitsgericht Rheine, 2010-06-14, 1 Ca 2005/09

1 Ca 2005/09Arbeitsgericht14.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Rheine — 1 Ca 2005/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-14

Aktenzeichen: 1 Ca 2005/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2010:0614.1CA2005.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 14 TzBfG, § 30 TVöD

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der in dem Arbeitsvertrag vom 01.09.2006 vereinbarten Befristung enden wird.

  2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf 9.936,00 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.