1 Ca 2005/09•Arbeitsgericht Rheine, 2010-06-14, 1 Ca 2005/09
Arbeitsgericht Rheine, 2010-06-14, 1 Ca 2005/09
1 Ca 2005/09Arbeitsgericht14.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Rheine — 1 Ca 2005/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-14
Aktenzeichen: 1 Ca 2005/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2010:0614.1CA2005.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 14 TzBfG, § 30 TVöD
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der in dem Arbeitsvertrag vom 01.09.2006 vereinbarten Befristung enden wird.
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Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf 9.936,00 €.
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