2 Ca 2/16•Arbeitsgericht Rheine, 2016-02-09, 2 Ca 2/16
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Rheine — 2 Ca 2/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-09
Aktenzeichen: 2 Ca 2/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2016:0209.2CA2.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 17 I 2 KschG
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen der Beklagten vom 29.06.2015, 17.09.2015 und 22.12.2015 nicht aufgelöst ist und wird.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Mitarbeiter in der Weberei weiter zu beschäftigen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 23.000,00 EUR festgesetzt.
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