Arbeitsgericht Rheine, 2016-02-09, 2 Ca 2/16

2 Ca 2/16Arbeitsgericht09.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Rheine — 2 Ca 2/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-09

Aktenzeichen: 2 Ca 2/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2016:0209.2CA2.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 17 I 2 KschG

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen der Beklagten vom 29.06.2015, 17.09.2015 und 22.12.2015 nicht aufgelöst ist und wird.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Mitarbeiter in der Weberei weiter zu beschäftigen.

  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 23.000,00 EUR festgesetzt.

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