4 Ca 1637/17•Arbeitsgericht Rheine, 2018-04-26, 4 Ca 1637/17
Arbeitsgericht Rheine, 2018-04-26, 4 Ca 1637/17
4 Ca 1637/17Arbeitsgericht26.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Rheine — 4 Ca 1637/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-26
Aktenzeichen: 4 Ca 1637/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2018:0426.4CA1637.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristungsvereinbarung vom 29.06.2012 in der Fassung vom 09.12.2013 mit Ablauf des 30.11.2018 beendet wird, sondern darüber hinaus unbefristet fortbesteht.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens auf dem Bergwerk in J zu den bisherigen Arbeitsbedingungen im Untertagebereich als Elektrohauer 1, Fachrichtung Elektrotechnik gemäß Arbeitsvertrag vom 29.06.2012 mit Tätigkeiten der Lohngruppe 13 weiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 12.000,00 €.
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