Arbeitsgericht Rheine, 2018-12-06, 4 Ca 520/18

4 Ca 520/18Arbeitsgericht06.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Rheine — 4 Ca 520/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-06

Aktenzeichen: 4 Ca 520/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2018:1206.4CA520.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristungsvereinbarung im Arbeitsvertrag vom 30.01.2015 in der Fassung des Schreibens vom 30.04.2015 mit Ablauf des 30.11.2018 beendet wird, sondern darüber hinaus unbefristet fortbesteht.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger ab dem 01.12.2018 bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Entfristungsschutzverfahrens auf dem Bergwerk in J zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Elektrohauer 1, Fachrichtung Elektrotechnik, im Untertagebereich gemäß Arbeitsvertrag vom 30.01.2015 mit Tätigkeiten entsprechend der Gehaltsgruppe 10 weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 13.200,00 €.

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