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5 Ca 2273/20•Arbeitsgericht Siegburg, 2021-05-20, 5 Ca 2273/20
5 Ca 2273/20Arbeitsgericht20.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-20
Aktenzeichen: 5 Ca 2273/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2021:0520.5CA2273.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche, noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.11.2020 aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den arbeitsvertraglichen Bedingungen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 24.865,44 € festgesetzt.
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