8 BV 12/01•Arbeitsgericht Wuppertal, 2001-08-13, 8 BV 12/01
Arbeitsgericht Wuppertal, 2001-08-13, 8 BV 12/01
8 BV 12/01Arbeitsgericht13.08.2001
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wuppertal — 8 BV 12/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-08-13
Aktenzeichen: 8 BV 12/01
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2001:0813.8BV12.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BetrVG § 40
Tenor
1. Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, den Beteiligten zu 1) von den Anwaltsgebühren gemäß Rechnung seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 10.03.2000 in Höhe von DM 426,88 und vom 31.08.2000 in Höhe von restlichen DM 148,19 freizustellen.
2. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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