Arbeitsgericht Wuppertal, 2004-05-25, 4 Ca 3816/03

4 Ca 3816/03Arbeitsgericht25.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wuppertal — 4 Ca 3816/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-25

Aktenzeichen: 4 Ca 3816/03

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2004:0525.4CA3816.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.384,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.06.2003, abzüglich am 23.06.2003 gezahlter 1.250,00 € netto, zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.719,4. € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.07.2003, abzüglich gezahlter 1.331,32 € netto, zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.445,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.08.2003, abzüglich gezahlter 1.326,36 € netto, zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.445,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.09.2003, abzüglich am 15.09.2003 gezahlter 1.326.36 € netto, zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.445,84 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.10.2003, abzüglich am 15.10.2003 gezahlter 1.326.36 € netto, zu zahlen.

6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.315,17 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.11.2003, abzüglich am 16.11.2003 gezahlter 3.062,60 € netto, zu zahlen.

7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.442,82 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 15.12.2003 zu zahlen.

8. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

9. Der Streitwert wird auf 15.574,22 € festgesetzt.

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