Arbeitsgericht Wuppertal, 2008-11-25, 4 Ca 1599/08

4 Ca 1599/08Arbeitsgericht25.11.2008

Regest

Nimmt der Arbeitnehmer nach 14monatiger Erkrankung nach Ausspruch einer personenbedingten Kündigung und während während der Kündigungsfrist seine Arbeit wieder auf, liegt keine negative Prognose vor. Anforderungen an die Substantiierungspflicht bei einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers. Anmerkung: Berufung eingelegt. LAG Düsseldorf 5 Sa 107/09

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wuppertal — 4 Ca 1599/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-25

Aktenzeichen: 4 Ca 1599/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2008:1125.4CA1599.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG; § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG

Leitsätze

Nimmt der Arbeitnehmer nach 14monatiger Erkrankung nach Ausspruch einer personenbedingten Kündigung und während während der Kündigungsfrist seine Arbeit wieder auf, liegt keine negative Prognose vor. Anforderungen an die Substantiierungspflicht bei einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers.

Anmerkung: Berufung eingelegt. LAG Düsseldorf 5 Sa 107/09

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 19.5.08, zugegangen an 23.5.08, nicht aufgelöst wird.

2.Der Auflösungsantrag wird abgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.Streitwert: 7.800,00 EUR (auch gemäß § 63 II GKG)

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