3 Ca 1128/09•Arbeitsgericht Wuppertal, 2009-11-13, 3 Ca 1128/09
Arbeitsgericht Wuppertal, 2009-11-13, 3 Ca 1128/09
3 Ca 1128/09Arbeitsgericht13.11.2009
Regest
(Berufung LAG D´drof 7 Sa 1571/09) 1. Für vor dem 02.08.2006 (Vorabentscheidungsersuchen des LAG Düsseldorf- 12 Sa 486/06) bereits verfallene Urlaubs(-abgeltungs)ansprüche greift der Vertrauensschutz zugunsten des Arbeitgebers; sie können nicht mehr verlangt werden. 2. Auf Alturlaubsansprüche bei langanhaltender Krankheit findet § 28 Abs. 7 AVR Anwednung; sie verfallen, wenn sie nicht innerhalb der genanntenFristen angetreten bzw. geltend gemacht werden.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wuppertal — 3 Ca 1128/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-13
Aktenzeichen: 3 Ca 1128/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2009:1113.3CA1128.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, § 28 Abs. 7 AVR Diankonie, Art 7 der Richtlinie 2003/88/EG
Leitsätze
(Berufung LAG D´drof 7 Sa 1571/09)
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Für vor dem 02.08.2006 (Vorabentscheidungsersuchen des LAG Düsseldorf- 12 Sa 486/06) bereits verfallene Urlaubs(-abgeltungs)ansprüche greift der Vertrauensschutz zugunsten des Arbeitgebers; sie können nicht mehr verlangt werden.
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Auf Alturlaubsansprüche bei langanhaltender Krankheit findet § 28 Abs. 7 AVR Anwednung; sie verfallen, wenn sie nicht innerhalb der genanntenFristen angetreten bzw. geltend gemacht werden.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert beträgt 11.015,82 €
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