Arbeitsgericht Wuppertal, 2011-02-10, 6 Ca 2683/10

6 Ca 2683/10Arbeitsgericht10.02.2011

Regest

Die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige hat die Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2, 3 KSchG zur Folge LAG 17 Sa 512/11 BAG 2 AZR 60/12

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wuppertal — 6 Ca 2683/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-10

Aktenzeichen: 6 Ca 2683/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2011:0210.6CA2683.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 17 Abs. 3 Satz 2, 3 KSchG, § 134 BGB

Leitsätze

Die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige hat die Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2, 3 KSchG zur Folge

LAG 17 Sa 512/11 BAG 2 AZR 60/12

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 20.08.2010 nicht zum 31.03.2011 beendet wird.

2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zu unveränderten Bedingungen als Teilezurichter weiter zu beschäftigen.

3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.Streitwert: 12.000,00 Euro.

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