5 Ca 2511/11•Arbeitsgericht Wuppertal, 2012-02-15, 5 Ca 2511/11
Arbeitsgericht Wuppertal, 2012-02-15, 5 Ca 2511/11
5 Ca 2511/11Arbeitsgericht15.02.2012
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wuppertal — 5 Ca 2511/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-15
Aktenzeichen: 5 Ca 2511/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2012:0215.5CA2511.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 15 BEEG, § 894 ZPO
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, im Rahmen einer verlängerten Elternzeit dem Angebot der Klägerin im Schreiben vom 13.07.2011, ab sofort bis zum 23.09.2012 nur noch mit einer reduzierten Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche zu arbeiten, wobei die Arbeitszeit von montags bis freitags von 08:15 Uhr bis 12:30 Uhr zu verteilen ist, zuzustimmen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Streitwert: 4.490,00 €.
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