Arbeitsgericht Wuppertal, 2012-02-29, 5 Ca 3223/11

5 Ca 3223/11Arbeitsgericht29.02.2012

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wuppertal — 5 Ca 3223/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-29

Aktenzeichen: 5 Ca 3223/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2012:0229.5CA3223.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 611 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

Leitsätze

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.848,24 EUR (i.W. eintausendachthundertachtundvierzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2011 zu zahlen.

2.Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Herausgabe des unter dem 13.09.2011 erteilten Zeugnisses, das unter dem 13.09.2011 erteilte Zeugnis wie folgt zu berichtigen:Das Zeugnis ist unter dem Beendigungsdatum 30.09.2011 zu schreiben.

3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 29% und die Beklagte zu 71%.

5.Streitwert: 4.415,24 €

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