Arbeitsgericht Wuppertal, 2014-09-17, 2 Ca 1117/14

2 Ca 1117/14Arbeitsgericht17.09.2014

Regest

Eine außerordentliche Verdachtskündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung minderjähriger Schülerinnen kann auch dann wirksam sein, wenn der Lehrer im Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen wird, er nach den Feststellungen des Landgerichts aber eine Schülerin belästigt hat und dabie lediglich die Erheblichkeitsschwelle des § 184 g Nr. 1 StGB nicht überschritten war.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wuppertal — 2 Ca 1117/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-17

Aktenzeichen: 2 Ca 1117/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2014:0917.2CA1117.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: BGB § 626 Abs. 1; StGB § 184 g Nr. 1

Leitsätze

Eine außerordentliche Verdachtskündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung minderjähriger Schülerinnen kann auch dann wirksam sein, wenn der Lehrer im Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen wird, er nach den Feststellungen des Landgerichts aber eine Schülerin belästigt hat und dabie lediglich die Erheblichkeitsschwelle des § 184 g Nr. 1 StGB nicht überschritten war.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten trägt der Kläger.

3.Streitwert: 10.200,00 €

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