Arbeitsgericht Wuppertal, 2017-02-20, 1 Ca 2206/16

1 Ca 2206/16Arbeitsgericht20.02.2017

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wuppertal — 1 Ca 2206/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-20

Aktenzeichen: 1 Ca 2206/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2017:0220.1CA2206.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer

Normen: § 16 BetrAVG; § 133 BGB; § 77 BetrVG

Leitsätze

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.02.2017 über den Betrag von € 703,10 brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 40,41 brutto zu zahlen.

2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 282,87 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen.

3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 164,16 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen.

4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

6.Streitwert: € 1.454,76 (auch gem. § 63 Abs.2 GKG)

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