1 Ca 2206/16•Arbeitsgericht Wuppertal, 2017-02-20, 1 Ca 2206/16
Arbeitsgericht Wuppertal, 2017-02-20, 1 Ca 2206/16
1 Ca 2206/16Arbeitsgericht20.02.2017
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wuppertal — 1 Ca 2206/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-20
Aktenzeichen: 1 Ca 2206/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2017:0220.1CA2206.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer
Normen: § 16 BetrAVG; § 133 BGB; § 77 BetrVG
Leitsätze
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.02.2017 über den Betrag von € 703,10 brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 40,41 brutto zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 282,87 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 164,16 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5.Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
6.Streitwert: € 1.454,76 (auch gem. § 63 Abs.2 GKG)
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