6 Ca 1138/18•Arbeitsgericht Wuppertal, 2019-06-25, 6 Ca 1138/18
Arbeitsgericht Wuppertal, 2019-06-25, 6 Ca 1138/18
6 Ca 1138/18Arbeitsgericht25.06.2019
Regest
Ein Wechsel von der analytischen Arbeitsbewertung zum summarischen Verfahren der Lohnfindung durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist grundsätzlich möglich.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wuppertal — 6 Ca 1138/18 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-25
Aktenzeichen: 6 Ca 1138/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2019:0625.6CA1138.18.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: Lohnrahmentarifvertrag der Eisen- und Stahlindustrie NRW § 2; BetrVG § 77 Abs. 3, § 87 Abs. 1
Leitsätze
Ein Wechsel von der analytischen Arbeitsbewertung zum summarischen Verfahren der Lohnfindung durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist grundsätzlich möglich.
Tenor
1. Der Feststellungsantrag zu Ziffer 1 a wird abgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
3. Streitwert: 7.200,00 €.
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