5 Ca 1227/18•Arbeitsgericht Wuppertal, 2019-06-27, 5 Ca 1227/18
Arbeitsgericht Wuppertal, 2019-06-27, 5 Ca 1227/18
5 Ca 1227/18Arbeitsgericht27.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wuppertal — 5 Ca 1227/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-27
Aktenzeichen: 5 Ca 1227/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2019:0627.5CA1227.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: BGB § 613 a
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger nach § 5 des Dienstvertrages vom 16.02.1999 zwischen dem Kläger und der Klinken T. erteilte und durch Betriebsübergang nach § 613a BGB auf die Beklagte übergegangene Versorgungszusage weiter über den 31.12.2017 hinaus über die KZVK durchzuführen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 28 %, die Beklagte zu 72 %.
3. Streitwert: 12.761,44 €.
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