7 Ca 1307/18•Arbeitsgericht Wuppertal, 2019-11-07, 7 Ca 1307/18
Arbeitsgericht Wuppertal, 2019-11-07, 7 Ca 1307/18
7 Ca 1307/18Arbeitsgericht07.11.2019
Regest
Ein Wechsel von der analytischen Arbeitsbewertung zum summarischen Verfahren der Lohnfindung ist durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung möglich.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wuppertal — 7 Ca 1307/18 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-07
Aktenzeichen: 7 Ca 1307/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2019:1107.7CA1307.18.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: Lohnrahmen-TV Stahlindustrie NRW § 2; BetrVG §§ 77 III, 87 I
Leitsätze
Ein Wechsel von der analytischen Arbeitsbewertung zum summarischen Verfahren der Lohnfindung ist durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung möglich.
Tenor
1. Der Feststellungsantrag zu Ziffer 2 wird abgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
3. Streitwert: 7.200,00 €.
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