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5 Ca 2968/20•Arbeitsgericht Wuppertal, 2021-02-25, 5 Ca 2968/20
5 Ca 2968/20Arbeitsgericht25.02.2021
Die Höhe des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld nach §§ 3, 5 MTV GAH hängt von den tatsächlich durch Kurzarbeit ausgefallenen Stunden ab. Dies folgt aus der Auslegung des Tarifvertrages.
Entscheidungsdatum: 2021-02-25
Aktenzeichen: 5 Ca 2968/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2021:0225.5CA2968.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: BGB § 611 a; MTV GAH §§ 3, 5
Die Höhe des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld nach §§ 3, 5 MTV GAH hängt von den tatsächlich durch Kurzarbeit ausgefallenen Stunden ab. Dies folgt aus der Auslegung des Tarifvertrages.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Streitwert: 221,91 EUR.
4. Die Berufung wird zugelassen.
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