4 Ca 3832/94•Arbeitsgericht Wesel, 1995-02-02, 4 Ca 3832/94
Arbeitsgericht Wesel, 1995-02-02, 4 Ca 3832/94
4 Ca 3832/94Arbeitsgericht02.02.1995
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wesel — 4 Ca 3832/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-02-02
Aktenzeichen: 4 Ca 3832/94
ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:1995:0202.4CA3832.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4
Tenor
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- Es wird festgestellt, daß die tarifvertraglichen Inhaltsnormen des zwischen den Parteien am 18.06.1980 geschlossenen Tarifvertrages über die Rechte, Pflichten und den Schutz von Vertrauensleuten der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr bei der Niederrheinischen Verkehrsbetriebe AG NIAG über den 31.12.1994 hinaus gemäß § 4 Abs. 5 TVG bis zum Abschluß einer anderen Abmachung weiter gelten.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 8.000,00 DM festgesetzt.
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