1 Ca 298/06•Arbeitsgericht Wesel, 2006-08-08, 1 Ca 298/06
Arbeitsgericht Wesel, 2006-08-08, 1 Ca 298/06
1 Ca 298/06Arbeitsgericht08.08.2006
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wesel — 1 Ca 298/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-08
Aktenzeichen: 1 Ca 298/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2006:0808.1CA298.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 41 IO
Leitsätze
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Tenor
1.Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, den beim Amtsgericht Hamburg hinterlegten Betrag in Höhe von 16.276,47 € zugunsten des Klägers freizugeben unter Anrechnung auf den zugunsten des Klägers angemeldeten und anerkannten Betrages zur Insolvenztabelle.
2.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
3.Hinsichtlich des Verfahrens gegen den Beklagten zu 1. werden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben.Die Kosten des Verfahrens gegen die Beklagte zu 2. trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auf 16.276,47 € festgesetzt.
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