1 Ca 2556/09•Arbeitsgericht Wesel, 2010-02-02, 1 Ca 2556/09
Arbeitsgericht Wesel, 2010-02-02, 1 Ca 2556/09
1 Ca 2556/09Arbeitsgericht02.02.2010
Regest
keine endgültige Betriebsschließung bei Fortführung der Produktion durch einen Erwerber
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wesel — 1 Ca 2556/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-02
Aktenzeichen: 1 Ca 2556/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2010:0202.1CA2556.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG
Leitsätze
keine endgültige Betriebsschließung bei Fortführung der Produktion durch einen Erwerber
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei dem Beklagten nicht durch die Kündigung vom 15.05.2009 - dem Kläger zugegangen am 16.05.2009 - zum 31.08.2009 aufgelöst wird.
2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Der Streitwert wird auf 21.750,00 € festgesetzt.
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