6 Ca 1695/10•Arbeitsgericht Wesel, 2010-11-17, 6 Ca 1695/10
Arbeitsgericht Wesel, 2010-11-17, 6 Ca 1695/10
6 Ca 1695/10Arbeitsgericht17.11.2010
Regest
Die Übergangsregelung in § 73 KZVKS verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wesel — 6 Ca 1695/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-17
Aktenzeichen: 6 Ca 1695/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2010:1117.6CA1695.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 73 KZVKS
Leitsätze
Die Übergangsregelung in § 73 KZVKS verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert beträgt EUR 18.437,16.
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