Arbeitsgericht Wesel, 2011-09-19, 5 BV 14/11

5 BV 14/11Arbeitsgericht19.09.2011

Regest

Der Arbeitgeber darf die auf dem Betriebsratslaufwerk abgespeicherten Daten nicht auswerten und verwerten. Er hat kein entsprechendes Zugriffs- und Verwertungsrecht. Der Betriebsrat ist nicht verpflichtet, einer entsprechenden Auswertung zuzustimmen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wesel — 5 BV 14/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-19

Aktenzeichen: 5 BV 14/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2011:0919.5BV14.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 34 BetrVG

Leitsätze

Der Arbeitgeber darf die auf dem Betriebsratslaufwerk abgespeicherten Daten nicht auswerten und verwerten. Er hat kein entsprechendes Zugriffs- und Verwertungsrecht. Der Betriebsrat ist nicht verpflichtet, einer entsprechenden Auswertung zuzustimmen.

Tenor

Die Anträge werden zurückgewiesen.

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