4 Ca 1267/12•Arbeitsgericht Wesel, 2012-08-29, 4 Ca 1267/12
Arbeitsgericht Wesel, 2012-08-29, 4 Ca 1267/12
4 Ca 1267/12Arbeitsgericht29.08.2012
Regest
§ 5 Abs. 1 c) BUrlG ist mit der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG vereinbar.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wesel — 4 Ca 1267/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-29
Aktenzeichen: 4 Ca 1267/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2012:0829.4CA1267.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 5 BUrlG, EGRL 88/2003 Art. 7
Leitsätze
§ 5 Abs. 1 c) BUrlG ist mit der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG vereinbar.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 13 % die Beklagte und die Klägerin zu 87 %.
3.Streitwert: 7.602,59 €.
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