Arbeitsgericht Wesel, 2017-05-12, 1 Ca 1789/16

1 Ca 1789/16Arbeitsgericht12.05.2017

Regest

In die Handwerksrolle kann nur ein Vollmitglied nicht ein Gastmitglied eingetragen sein. Ein Gastmitglied, das in die Handwerkrolle eingetragen wurde, setzt den Rechtsschein Vollmitglied zu sein und ist daher tarifgebunden.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wesel — 1 Ca 1789/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-12

Aktenzeichen: 1 Ca 1789/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2017:0512.1CA1789.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: §§ 6, 18, 19, 58 Abs. 1, 59 HwO (Handwerksordnung)

Leitsätze

In die Handwerksrolle kann nur ein Vollmitglied nicht ein Gastmitglied eingetragen sein. Ein Gastmitglied, das in die Handwerkrolle eingetragen wurde, setzt den Rechtsschein Vollmitglied zu sein und ist daher tarifgebunden.

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger pro vollem Kalenderjahr 30 Urlaubstage zu gewähren.

2.Es wird festgestellt, dass dem Kläger aus Jahr 2016 noch ein Resturlaubsanspruch von 6 Arbeitstagen zusteht.

3.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4.Der Streitwert wird auf 3.067,00 € festgesetzt.

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