Anwaltsgerichtshof NRW, 2005-05-20, 1 ZU 110/04

1 ZU 110/04Übriges Gericht20.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 110/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-20

Aktenzeichen: 1 ZU 110/04

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2005:0520.1ZU110.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Geschäftswert wird auf € 60.000,00 festgesetzt.

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