Anwaltsgerichtshof NRW, 2005-07-01, (2) 6 EVY 7/04

(2) 6 EVY 7/04Übriges Gericht01.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — (2) 6 EVY 7/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-01

Aktenzeichen: (2) 6 EVY 7/04

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2005:0701.2.6EVY7.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Auf die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Köln hin wird das Urteil des Anwaltsgerichts Köln für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln vom 13.07.2004 aufgehoben.

Der angeschuldigte Rechtsanwalt K ist einer Verletzung seiner anwaltlichen Berufspflichten schuldig (§§ 43, 49 BRAO). Ihm wird ein Verweis erteilt und eine Geldbuße von 6.000,- € auferlegt.

Der angeschuldigte Rechtsanwalt hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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