1 ZU 89 / 06•Anwaltsgerichtshof NRW, 2006-11-17, 1 ZU 89 / 06
Anwaltsgerichtshof NRW, 2006-11-17, 1 ZU 89 / 06
1 ZU 89 / 06Übriges Gericht17.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 89 / 06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-17
Aktenzeichen: 1 ZU 89 / 06
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2006:1117.1ZU89.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Der Widerrufsbescheid der Antragsgegnerin vom 13. 07. 2006 wird aufgehoben.
Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben und nicht erstattet.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,- Euro
festgesetzt
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