Anwaltsgerichtshof NRW, 2007-11-02, 2 ZU 7/07

2 ZU 7/07Übriges Gericht02.11.2007

Regest

Ein Grundgehalt von 1.000 € brutto als Einstiegsgehalt für einen anwaltlichen Berufsanfänger ist unangemessen i.S.v. § 26 Abs. 1 BORA und sittenwidrig i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 ZU 7/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-02

Aktenzeichen: 2 ZU 7/07

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2007:1102.2ZU7.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen

Normen: BORA § 26 Abs. 1, BGB § 138 Abs. 1, BRAO § 43 Abs. 1

Leitsätze

Ein Grundgehalt von 1.000 € brutto als Einstiegsgehalt für einen anwaltlichen Berufsanfänger ist unangemessen i.S.v. § 26 Abs. 1 BORA und sittenwidrig i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin.

Der Geschäftswert wird auf 25.000,- € festgesetzt.

Die sofortige Beschwerde wird zugelassen.

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