Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-11-21, 1 AGH 33/08

1 AGH 33/08Übriges Gericht21.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 33/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-11-21

Aktenzeichen: 1 AGH 33/08

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:1121.1AGH33.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antrags-gegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

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