1 AGH 33/08•Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-11-21, 1 AGH 33/08
Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-11-21, 1 AGH 33/08
1 AGH 33/08Übriges Gericht21.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 33/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-21
Aktenzeichen: 1 AGH 33/08
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:1121.1AGH33.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antrags-gegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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