Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-02-13, 1 AGH 104/08

1 AGH 104/08Übriges Gericht13.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 104/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-13

Aktenzeichen: 1 AGH 104/08

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0213.1AGH104.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

  1. Der Antrag wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin trägt die Antragsstellerin.

  3. Der Gegenstandswert wird auf 50.000,-- € festgesetzt.

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