1 AGH 104/08•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-02-13, 1 AGH 104/08
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-02-13, 1 AGH 104/08
1 AGH 104/08Übriges Gericht13.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 104/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-13
Aktenzeichen: 1 AGH 104/08
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0213.1AGH104.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Der Antrag wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin trägt die Antragsstellerin.
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Der Gegenstandswert wird auf 50.000,-- € festgesetzt.
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