1 AGH 109/08•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-02-13, 1 AGH 109/08
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-02-13, 1 AGH 109/08
1 AGH 109/08Übriges Gericht13.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 109/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-13
Aktenzeichen: 1 AGH 109/08
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0213.1AGH109.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf § 50.000,00 festgesetzt.
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