Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-02-13, 1 AGH 109/08

1 AGH 109/08Übriges Gericht13.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 109/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-13

Aktenzeichen: 1 AGH 109/08

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0213.1AGH109.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf § 50.000,00 festgesetzt.

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